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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 08161 493 + Nebenstelle
115/100/00000 - 115/799/99999 Rechtsbehelfsstelle 4006
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar